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Wettkampffolge:
Allgemeine Bestimmungen:1. Teilnahme- und StartberechtigungEs gelten die Wettkampfbestimmungen, die Rechtsordnung und die Antidopingbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes in der aktuellen Fassung. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen/Startgemeinschaften, die dem DSV angeschlossenen sind, sowie ausländische Vereine, deren nationaler Verband Mitglied der FINA ist. Das Kampfgericht stellt der Berliner Schwimm-Verband (BSV). Alle Wettkämpfe werden nach der Ein-Start-Regel gemäß § 125 (6) WB durchgeführt. 2. AltersklasseneinteilungDie Altersklasseneinteilung wird gemäß WB §152 vorgenommen. Für die Einzellwettkämpfe gilt folgende Altersklasseneinteilung:
Deutsche Altersklassenrekorde in Staffelwettkämpfen dürfen nicht anerkannt werden, wenn ein Schwimmer der Altersklasse 20 beteiligt war. Bei den gemischten Staffeln starten je 2 Frauen und 2 Männer in beliebiger Reihenfolge. 3. LaufeinteilungDie Laufeinteilung erfolgt unabhängig von den Altersklassen nach den Meldezeiten. 4. AuszeichnungenDie drei Erstplazierten pro Wettkampf und Altersklasse in den Einzelwettkämpfen erhalten Medaillen und Urkunden. In den Staffelwettkämpfen werden die drei Erstplazierten Mannschaften pro Altersklasse mit einem Pokal ausgezeichnet. Die Siegerehrungen finden während der Wettkämpfe statt. Die punktbeste Einzelleistung nach der 1000 Masterpunktetabelle bei den Frauen und bei den Männern wird prämiert. Der BERLIN-Masters-Cup ist ein Wanderpokal, der dreimal hintereinander oder fünfmal gewonnen werden muss, ehe er in den endgültigen Besitz der Mannschaft übergeht. Gewertet werden die Plätze 1 bis 5 (6-4-3-2-1 Punkte) in jeder Altersklasse. Bei den Staffeln werden doppelte Punkte vergeben (12-8-6-4-2). 5. MeldungenMeldungen sind maschinenschriftlich oder in Druckschrift entsprechend DSV Form 101/102 abzugeben. Die Meldungen können auch als Meldedatei (DSV-Format 5) per E-Mail an die Meldeadresse gesendet werden. Bei der Abgabe der Meldungen müssen die Vereins-ID und die persönliche ID aller gemeldeten Schwimmer/-innen (auch Staffelteilnehmer/-innen) angegeben werden. Unvollständige Meldungen oder Meldungen mit nachweislich falschen Angaben werden zurückgewiesen. 6. Meldeadresse
7. MeldeschlussEs werden alle Meldungen berücksichtigt, die bis zum Mittwoch, den 28. April 2010 um 15:00 Uhr bei der Meldeanschrift eingetroffen sind. Meldungen per Email werden auch bis 24.00 Uhr angenommen. Der Eingang der Meldungen wird per E-Mail bestätigt, sofern eine Email-Adresse angegeben wird. 8. MeldegeldDas Meldegeld beträgt 4,00 EUR je Einzelmeldung und 8,00 EUR je Staffelmeldung. Das Meldegeld ist bis zum 05. Mai 2010 auf das folgende Konto unter Angabe des Verwendungszweckes und des Vereins einzuzahlen.
9. MeldeergebnisDas Meldeergebnis wird im Internet unter www.masters-in-berlin.de druckbar veröffentlicht. Das Meldeergebnis wird den Vereinen vor Wettkampfbeginn im Protokollraum in Papierform ausgehändigt. 10. ProtokollDas Protokoll kann nach dem Ende der Veranstaltung von der Homepage www.masters-in-berlin.de heruntergeladen werden. 11. Lizenz und SportgesundheitTeilnahmeberechtigt sind nur die Schwimmer, die beim DSV registriert sind und die vorgeschriebene Jahres-Lizenzgebühr für 2010 bezahlt haben. Dies ist mit der Meldung gemäß § 11 Abs.2 WB zu versichern. Mit der Meldung ist gemäß § 7 WB durch die Vereine/Startgemeinschaften eine Versicherung abzugeben, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Das ärztliche Attest darf nicht älter als ein Jahr sein. Meldungen ohne diese Versicherungen werden zurückgewiesen. 12. SonstigesDer Berliner Schwimm-Verband behält sich vor die Anfangszeiten zu verändern, sofern es das Meldeaufkommen notwendig macht. Veranstalter und Badbetreiber übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder beschädigtes Eigentum der Teilnehmer oder Betreuer. Der Wettkampf wurde beim BSV und DSV angezeigt. Berlin, 30.November 2009
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